Festzuschüsse sinken – Jetzt HKP genehmigen lassen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und verkündet.
Eigenanteil steigt.
Ab 1. Januar 2027 sinken die befundbezogenen Festzuschüsse. Der Eigenanteil steigt. Die Hürde, notwendige Versorgungen umzusetzen, wächst.
Nutzen Sie das verbleibende Zeitfenster für die HKP-Genehmigung.
Werden Heil- und Kostenpläne noch bis Ende 2026 genehmigt, kann die Umsetzung innerhalb der HKP-Gültigkeit auch noch 2027 erfolgen. Ihre Patienten profitieren weiterhin vom höheren Festzuschuss.
Bieten Sie jetzt die bezahlbare Alternative – bei jedem Befund, bei jeder Beratung.
Sprechen Sie Ihre Patienten ab sofort darauf an. Ein Satz genügt:
„Wenn wir das noch in diesem Jahr angehen, zahlen Sie deutlich weniger dazu.“
Kostenvoranschlag anfordern – Patient noch im Termin überzeugen.
Fordern Sie den benötigten Kostenvoranschlag bei uns an. Sie erhalten in nur 15 Minuten den Preis für die geplante Versorgung und können Ihren Patienten noch im Termin überzeugen. Einen ersten Überblick über unsere Preise erhalten Sie in unseren Preisbeispielen.
Sie erreichen uns auch über unser Online-Portal, telefonisch unter 06021 494 07 04 oder per E-Mail an office@mages-zahnersatz.de.
Wir helfen Ihnen und Ihren Patienten gerne dabei, notwendige Versorgungen wirtschaftlich und hochwertig umzusetzen.
News vom 18.08.2026

